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Krafträder

Seit dem 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse AM, A1, A2 oder A geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen.

Die Schutzkleidung muss in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten getragen werden!

Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

  • passendem Motorradhelm

  • Motorradhandschuhen

  • eng anliegender Motorradjacke

  • Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert

  • Motorradhose

  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schutzkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder
  • max. Geschwindigkeit 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren

gilt auch für Fahrräder mit Hilfs­motor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt

 
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • max. Geschwindigkeit 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren

 
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • max. Geschwindigkeit 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren

  • Leermasse von max. 350 kg ( im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien )

 
Mindestalter
  • 15 Jahre

 
Eingeschlossene Klassen

keine

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Hubraum max. 125 cm3

  • maximale Motorleistung 11 kW

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg

 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Hubraum über 50 cm3

  • max. Motorleistung 15 kW

  • max. Geschwindigkeit über 45 km/h

 
Mindestalter
  • 16 Jahre

 
Eingeschlossene Klassen

AM

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • max. Motorleistung 35 kW

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg

 
Mindestalter
  • 18 Jahre

 
Eingeschlossene Klassen

A1 AM

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Hubraum über 50 cm3 oder

  • max. Geschwindigkeit über 45 km/h

 
Mindestalter
  • 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

  • 24 Jahre (für Direkteinstieg)

 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Leistung max. 15 kW und

  • Hubraum über 50 cm3 oder

  • max. Geschwindigkeit über 45 km/h

 
Eingeschlossene Klassen

A2 A1 AM

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