Krafträder
Seit dem 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse AM, A1, A2 oder A geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen.
Die Schutzkleidung muss in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten getragen werden!
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
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passendem Motorradhelm
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Motorradhandschuhen
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eng anliegender Motorradjacke
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Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert
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Motorradhose
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Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schutzkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
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max. Geschwindigkeit 45 km/h
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Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren
gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt
Dreirädrige Kleinkrafträder
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max. Geschwindigkeit 45 km/h
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Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
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max. Geschwindigkeit 45 km/h
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Hubraum max. 50 cm3 oder max. 4 kW bei Elektromotoren
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Leermasse von max. 350 kg ( im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien )
Mindestalter
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15 Jahre
Eingeschlossene Klassen
keine
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
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Hubraum max. 125 cm3
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maximale Motorleistung 11 kW
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Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Hubraum über 50 cm3
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max. Motorleistung 15 kW
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max. Geschwindigkeit über 45 km/h
Mindestalter
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16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
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max. Motorleistung 35 kW
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Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter
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18 Jahre
Eingeschlossene Klassen
A1 AM
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
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Hubraum über 50 cm3 oder
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max. Geschwindigkeit über 45 km/h
Mindestalter
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20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
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24 Jahre (für Direkteinstieg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Leistung max. 15 kW und
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Hubraum über 50 cm3 oder
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max. Geschwindigkeit über 45 km/h
Eingeschlossene Klassen
A2 A1 AM